Fall für den Service?

  • Hallo Thomas,


    freut mich endlich mal eine positive Nachricht von dir und deiner E-30 :)


    So kann ich dir jetzt nur noch ein gutes Fotowetter wünschen, und auf Bilder warten. :cool:



    .

    Grüsse aus Niederbayern,
    Rudi


    Fotografieren Sie Ihr Leben – wenn Sie es verlieren, haben Sie immer noch das Foto! (Detlev Motz)

  • Nun weiß ich nicht, ob man gratulieren soll oder bedauern, dass es nur eine Neujustierung war, ich hoffe ja insgeheim auch fast auf einen 3. Fehler bei meiner

    Graue Haare sind voll im Trend, wenn nun noch Übergewicht und Falten modern werden, wird das mein Jahr
    meine Homepage - Uschi - lieber von Rubens gemalt als vom Schicksal gezeichnet

  • Schön, dass es dann doch nur so eine Kleinigkeit war!:applaus: Nun hoffe ich, dass es mit dem Fotowetter bei euch besser aussieht als hier!;)


    LG Stefan



  • Rein interesse halber muss ich nun noch mal nachfragen. Ist das wirklich so das nach dem dritten Service gewandelt wird? Und wie stehen denn theoretisch die Chancen eine E-5 zu bekommen!? Es wäre doch logischer wenn ich dann eine E-30 erhalten würde?

  • Und wie stehen denn theoretisch die Chancen eine E-5 zu bekommen!? Es wäre doch logischer wenn ich dann eine E-30 erhalten würde?


    Soweit ich weiß, hast du nach dem dritten Reperaturversuch tatsächlich Anspruch auf Wandlung.
    Allerdings nur gegen eine gleichwertige Kamera, d.h., sofern noch vorhanden gegen eine neue E-30. Für eine E-5 müsstest du dann wohl den entsprechenden Aufpreis bezahlen!
    Ich würde mich einfach an der funktionierenden E-30 freuen!;)


    LG Stefan

  • Rein interesse halber muss ich nun noch mal nachfragen. Ist das wirklich so das nach dem dritten Service gewandelt wird? Und wie stehen denn theoretisch die Chancen eine E-5 zu bekommen!? Es wäre doch logischer wenn ich dann eine E-30 erhalten würde?


    "Wandlung" in dem Sinne (Gerät zurück und Geld wird ausgezahlt) gibt es heute gar nicht mehr. Was es nach der Reform von 2002??? gibt ist der Rücktritt vom Kaufvertrag wenn die Nachbesserung scheitert. Aber! Das hat nichts mit der Garantie zu tun, die ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und hier gilt der Umfang des Garantievertrages, steht in diesem, dass er nach 2-3 Versuchen gegen ein Neugerät tauscht oder das Geld wieder auszahlt, dann hätte man natürlich ein solches Recht.


    Der gesetzlich gesicherte Rücktritt ist ein Bestandteil der Gewährleistung, die in Deutschland/Europa ja für 2 Jahre gilt. Jedoch besagt die Gewährleistung folgendes: Das Gerät muss beim Zeitpunkt der Übergabe (juristisch des Gefahrenüberganges) frei von Mängeln sein. Sie dient also in dem Sinne zum Schutz des Käufers davor, ein fehlerhaftes Gerät übergeben zu bekommen. Vor der Reform war es jedoch so, dass der Käufer dem Händler beweisen musste, dass das Gerät hier bereits einen Fehler aufwies. Heute ist es so, dass in den ersten 6 Monaten der 2 jährigen Frist der Händler seinem Kunden beweisen muss, dass das Gerät frei von Mängeln war. Was kaum möglich ist, weil man im allgemeinen in der Rechtsprechung davon ausgeht, dass jeder Mangel innerhalb dieses Zeitraumes bereits bei der Übergabe bestand, es sei denn, er ist auf Verschleiß zurück zu führen. Was in der Praxis bedeutet, dass man im Grunde in den ersten 6 Monate faktisch eine Vollgarantie hat, danach braucht man einen sehr guten Sachverständigen, einen Richter der diesem glaubt und eine Portion Glück.


    Viele Hersteller geben heute deswegen 2 Jahre Garantie, damit Kunden ohne Probleme das Gefühl haben innerhalb dieses Zeitraumes keinen Investitionsverlust zu erleiden. Das ist aber nicht zwingend der Fall, gerade in hart umkämpften und somit gewinnschwachen Märkten gibt es oftmals nur 1 Jahr Garantie, Paradebeispiel sind Drucker und Notebooks. Hier lohnt es sich oftmals in den großen Flächenmärkten oder bei Kooperation wie der EP zu kaufen, die handeln oftmals mit den Herstellern eine Garantieerweiterung auf 2 Jahre aus. Im Internet muss man zusätzlich damit rechnen, dass man ein Grauimport erhält und da sträuben sich Hersteller wie z.B. Sony davor diese in Deutschland instand zu setzen. Akkus sind noch ein Spezialfall, die sind meist von der Garantie ausgenommen und hier gelten dann sozusagen die 6 Monate Frist der Gewährleistung, was auch so bei vielen Herstellern ausgewiesen wird, vor allem bei Notebooks, da diese Akkus wirklich Geld kosten und eben Verschleiß unterliegen.


    Und noch eines, die gesetzlich geregelten Rechte greifen nur zwischen den Vertragspartnern, was ja auch logisch ist. Vertragspartner ist aber nicht Olympus, sondern der Händler, wo das Gerät erworben wurde. Was bedeutet, dass man ihm eben das Recht zur Nachbesserung einräumen muss und will man also sein Recht auf den Rücktritt vom Vertrag nicht in Gefahr bringen, sollte man natürlich immer das Gerät zum Händler schleppen, zumindest in den ersten 6 Monaten.

Unserer Olympus-Fachhändler

Foto Baur